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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Stand Dezember 2020

1 Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Produkte der Marken „WALA Arzneimittel“, „Dr. Hauschka
Kosmetik“ inkl. Dr. Hauschka MED und „JUNGEBAD“ (Ware). Mit der Bestellung erkennt der Kunde
unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (ALZB) als verbindlich an. Sie gelten auch für alle künftigen
Lieferbeziehungen, auch wenn im Einzelfall keine besondere Vereinbarung getroffen wird oder
kein gesonderter Hinweis durch die WALA Heilmittel GmbH (nachfolgend „WALA“) erfolgt. Diese
Bedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer nach § 14 BGB bzw. juristische Person ist.
Unsere ALZB gelten ausschließlich. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn er
bei Bestellung darauf verweist und wir an ihn vorbehaltlos liefern. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als WALA ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.


2 Vertriebsgrundsätze
WALA verkauft apothekenpflichtige WALA Arzneimittel an Pharmagroßhändler und stationäre
Apotheken sowie freiverkäufliche WALA Arzneimittel. WALA verkauft Dr. Hauschka Kosmetik
selektiv an ausgewählte Fachgroßhändler sowie an qualifizierte und autorisierte Absatzstätten des
Einzelhandels wie Fachgeschäfte (Parfümerien, Naturkost-/Naturwaren Fachhandel, Reformhäuser etc.),
Apotheken und Dr. Hauschka Naturkosmetikerinnen (Markenpartner) sowie andere qualifizierte
Fachkreise. Fachgroßhändler dürfen Produkte der Marke Dr. Hauschka nur an autorisierte stationäre
Wiederverkäufer verkaufen. Die Vertriebsgrundsätze gegenüber dem Einzelhandel sind in
Markenpartner-Verträgen festgehalten, die die beiderseitigen Rechte und Pflichten im selektiven
Absatzsystem von WALA festlegen.


3 Vertragsabschluss, Preise
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware gilt als verbindliches
Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt,
dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich, in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung
der Ware an den Käufer erfolgen.
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 4 Wochen ab Vertragsschluss. WALA ist gegenüber
den Markenpartnern berechtigt, die Bestellung nur in Bezug auf die im Zeitpunkt des Zugangs
der Bestellung verfügbare Ware anzunehmen. Auskünfte über vorhandene Warenbestände sind
unverbindlich. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Eingangs der
Bestellung; Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Angabe der UVP in der Preisliste lässt die Preisfestsetzung
durch den Handel unberührt. Sie stellt einen unverbindlichen Rat von WALA dar, in dem
sich das subjektive Verständnis der Wertschätzung des Produkts durch den Hersteller widerspiegelt.


4 Versand, Gefahrübergang
WALA liefert ab Werk durch Versendung auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr
gehen mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten auf den Käufer über. Als Nachweis
einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Sendung durch den Spediteur
oder Frachtführer. Ab einem Einkaufswert von 100,00 EUR (ohne MwSt.) liefert WALA porto- und
verpackungskostenfrei. Bei einem Einkaufswert unter diesem Betrag berechnet WALA pauschal
4,20 EUR netto Kleinmengenpauschale. Apothekenpflichtige WALA Arzneimittel liefert WALA portound
verpackungskostenfrei, Mischbestellungen von apothekenpflichtigen WALA Arzneimitteln
und Dr. Hauschka Kosmetik werden ebenso porto- und verpackungskostenfrei geliefert, sofern es
sich nicht um Bestellungen von temperaturkontrollierten Arzneimitteln handelt. Bei verlangter
Schnelllieferung belastet WALA die Mehrkosten dem Kunden. Sonderdienste (wie Samstagsoder
Vormittagsdienst) durch Frachtführer sind nur auf Anfrage möglich. Sie müssen bei der
Bestellung deutlich gekennzeichnet werden. Je Sonderdienst werden 10,00 EUR netto berechnet.
Erkennbar beschädigte Sendungen sind nach Möglichkeit sofort beim Zusteller zu beanstanden
und die Annahme ist zu verweigern. Transportschäden, die erst nach Annahme der Sendung durch
Untersuchung erkannt werden, müssen unverzüglich nach Annahme dem Frachtführer (Post,
Paketdienst, Spedition usw.) gemeldet werden. In diesem Fall ist die Ware unverzüglich zusammen
mit einer schriftlichen Erklärung unter Angabe der Kundennummer an WALA zurückzusenden.


5 Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches von WALA liegen,
wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und
Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand, entbinden WALA
für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit im Umfang ihrer Auswirkungen von
ihren vertraglichen Verpflichtungen. WALA ist in diesen Fällen auch nicht verpflichtet, die Ware bei
Dritten zu beschaffen. Die Sätze 1 und 2 gelten ebenfalls, soweit die Ereignisse und Umstände bei
den Vorlieferanten von WALA vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist sowohl
der Kunde als auch WALA unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich
der von der Störung betroffenen Liefermenge vom Vertrag zurückzutreten.


6 Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Abnahme der Ware und Rechnungsdatum
mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu zahlen.
Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto der WALA. Bei Zahlung nach diesem Termin
sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Zahlungen
werden zunächst auf Kosten und Zinsen, dann auf offene Rechnung in der Reihenfolge ihres
Datums verrechnet. Bei zweifelhafter Bonität des Kunden kann WALA Vorauszahlung verlangen
oder per Nachnahme versenden. Bei Nachnahmelieferung gewährt WALA keinen Skonto.


7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von WALA bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
einschließlich aller Nebenforderungen und aller sich aus der laufenden Geschäftsverbindung
ergebenden Forderungen. Dies gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen gegen den
Abnehmer in ein Kontokorrent aufgenommen wurden und/oder der Saldo anerkannt ist. Die
vom Eigentumsvorbehalt erfassten Produkte darf der Kunde nur im Rahmen seines normalen
Geschäftsbetriebs veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig;
Pfändungen sind sofort anzuzeigen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten WALAs Forderungen um
mehr als 20 %, wird WALA in entsprechendem Umfang Sicherheiten freigeben. Bei Zahlungsverzug
kann WALA die gelieferte Ware zurückfordern. Bei endgültiger Zahlungseinstellung muss der
Kunde sie ohne Aufforderung an WALA zurücksenden; geschieht dies nicht umgehend, kann WALA
die Ware auf Kosten des Kunden abholen. Macht WALA den Eigentumsvorbehalt geltend oder
pfändet die Ware, ist dies nur dann ein Vertragsrücktritt, wenn WALA dies ausdrücklich schriftlich
bestätigt.


8 Gewährleistung
Für mangelhafte Produkte leistet WALA Gewähr nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung.
Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern,
bleibt unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten
(Rücktritt). Bei einem nur geringfügigen Mangel, ist Rücktritt ausgeschlossen. Die Mängelansprüche
des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen
ist. Offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind
innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich oder in Textform bei WALA anzuzeigen.
Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind nach Entdecken unverzüglich gegenüber WALA zu
rügen. Art und Ausmaß des Mangels sind genau zu bezeichnen. Zur Fristwahrung genügt die recht-
zeitige
Absendung. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziff. 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Ablieferung. Dies gilt auch für vertragliche und
außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen,
es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im
Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Als vertragliche Beschaffenheit der Produkte gilt
nur die WALA Produktbeschreibung, nicht sonstige öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch WALA nicht.


9 Haftung
WALA haftet auf Schadensersatz bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen
Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen ALZB einschließlich der
nachfolgenden Klauseln nichts anderes ergibt. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem
Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet WALA für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers und der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem
Fall beschränkt sich die Haftung von WALA jedoch auf den Ersatz für typische, vorhersehbare
Schäden, Schadensersatzansprüche des Käufers gem. S. 2 und S. 3 HS.1 dieser Ziff. sowie nach
dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.


10 Keine Rücknahme mangelfreier Produkte
Mangelfreie Produkte nimmt WALA nicht zurück. Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Retourenregelung,
die beim WALA Kundenservice angefordert werden kann.


11 Datenschutz
WALA wird die für die Bearbeitung der Bestellungen erforderlichen und mitgeteilten Daten elektronisch
speichern. Die Daten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und
werden zur Leistungserbringung und zur Rechnungsstellung verarbeitet und genutzt und – soweit
notwendig – an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Weiterführende Informationen
zum Schutz personenbezogener Daten sind in der WALA Datenschutzerklärung enthalten, die auf
der Internetseite http://www.wala.world/datenschutzerklaerung einzusehen ist.

12 Werbung
WALA ist Inhaber der Marken WALA®, WALA®Logo, viaWALA®, WalaVita®, Dr. Hauschka®, Dr. Hauschka
Med®, Dr. Hauschka CulturCosmetic®, Cultur-Cosmetic®, Dr. Hauschka Design und JUNGEBAD®
sowie des Gesamtdesigns und der Urhebernutzungsrechte an allen Gestaltungen der Behältnisse,
Packungsbeilagen, Umverpackungen, Prospekte, Broschüren, Preislisten usw.. Alle Rechte zur
Darstellung und Verbreitung der Marken und urheberrechtlich geschützten Darstellungen sowie
Verpackungen liegen bei WALA. Damit ein einheitlicher Markenauftritt, der den Anspruch der
WALA Markenqualität unterstreicht, die Wiedererkennbarkeit und der Bekanntheitsgrad gesichert
bleiben, gestattet WALA die Nutzung durch den Kunden in seiner Werbung nur nach den folgenden
Bestimmungen. Zur Unterstützung von Werbung stellt WALA Kunden von Zeit zu Zeit
Werbevorlagen und WALA Broschüren auch in Form von Dateien zur Verfügung. Diese kann der
Kunde im Rahmen seiner Werbung schwarz-weiß oder farblich der Vorlage entsprechend jeweils
mit Copyright-Vermerk „(c) WALA Heilmittel GmbH“, wenn nichts anderes vermerkt ist, veröffentlichen.
Alle Abbildungen müssen in einem angemessenen Zusammenhang stehen; insbesondere
dürfen Abbildungen nicht mit Abbildungen fremder Produkte in einem solchen engen räumlichen
oder gedanklichen Zusammenhang stehen, dass Qualität und hoher Anspruch der WALA Produkte
nicht zur Geltung kommen oder durch eine Verbindung mit fremden Produkten der Ruf, das Image
und das Ansehen des Hauses WALA und/oder der Produkte geschädigt oder beeinträchtigt werden.
Die Marken dürfen nur in Schwarz-Weiß oder in den entsprechenden Originalfarben abgebildet
werden. Sie dürfen nur in einem engen räumlichen Zusammenhang mit der Darstellung oder
sprachlichen Beschreibung der WALA Produkte verwendet werden. Es darf nicht der Eindruck
entstehen, dass die Marke durch räumliche Nähe oder gedankliche Verbindung andere als WALA
Produkte kennzeichnet. Die Markenabbildungen sind mit einem Hinweis zu versehen, dass es sich
um eingetragene Marken der WALA Heilmittel GmbH handelt.
Der Kunde kann im Rahmen seiner Homepage einen Link auf die WALA Homepages (www.drhauschka.
de, www.wala.world, www.walaarzneimittel.de) einrichten, wenn er gleichzeitig unter Beachtung
dieser Regeln auf seiner Homepage für WALA Produkte wirbt. Der Kunde muss selbständig dafür
sorgen, dass alle Darstellungen und Angaben, auch wenn von WALA geliefert, stets dem aktuellen
Stand entsprechen. Dies gilt insbesondere für Änderungen der INCIs, Produktbezeichnungen,
Verpackungen und Sortimentserweiterungen. Über das WALA Mediacenter kann der Kunde nach
seiner Registrierung und Akzeptanz der verbindlichen Nutzungsbedingungen Inhalte, z.B. Fotos,
herunterladen und für seine Werbung nutzen. Die Nutzung der Inhalte ist zeitlich begrenzt. Der
Kunde ist verpflichtet, die für jeden einzelnen Inhalt, z.B. ein Foto, angegebene Nutzungsdauer
eigenverantwortlich zu beachten und den Inhalt nach Ablauf der Nutzungslizenz rechtzeitig von
seiner Website und aus seinen Werbematerialien zu entfernen und in keiner Weise mehr zu benutzen.
Die weiteren Regelungen der WALA Mediacenter-Nutzungsbedingungen sind ebenfalls einzuhalten.
Die dem Kunden durch die Regelungen dieses Abschnitts eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen,
wenn die Geschäftsbeziehung endet. WALA kann sie widerrufen, wenn der Kunde diese Regeln verletzt.
Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Schutzrechte, insbesondere das Verbietungsrecht, unberührt.


13 Arzneimittelrechtliche Vorschriften
Zwingende arzneimittelrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.


14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsparteien ist Bad Boll.
Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten
einschließlich der Frage seines Zustandekommens ist Göppingen, sofern der Kunde
Kaufmann oder eine juristische Person ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
oder Wohn- bzw. Aufenthaltsort unbekannt ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.