Die Kosten für die meisten anthroposophischen Arzneimittel werden aufgrund ihres Status als „nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel“ von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Ausgenommen sind Arzneimittel für:
1. Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit einer Entwicklungsstörung bis zu 18 Jahren
2. Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen (Apothekenpflicht, nicht verschreibungspflichtig), die nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der Therapierichtung gelten
3. die Behandlung unerwünschter Nebenwirkungen (wenn die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch angemessenen Gebrauch eines verordnungsfähigen Arzneimittels aufgetreten ist und schwerwiegender Art ist)
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten über sogenannte Satzungsleistungen Kosten für anthroposophische Arzneimittel – bis zu einem bestimmten Betrag – auch für Erwachsene. Versicherte sollten genau prüfen, ob „ihre“ Kasse solche Satzungsleistungen anbietet. Wir raten Ihnen, sich bei Ihrer Kasse genau zu informieren, welche Möglichkeiten hinsichtlich der Erstattung von Kosten für anthroposophische Arzneimittel geboten werden.
Bei dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) und dem Patientenverband Gesundheit aktiv anthroposophische Heilkunst e. V. können Sie weitere Informationen zur Erstattung und zu den jeweiligen Angeboten der Kassen erhalten:
- https://www.damid.de/erstattung-kosten.html
- https://www.gesundheit-aktiv.de/
Zuletzt aktualisiert am 30.07.2024 von Cristobal Marin.